Das Verfahren zur Gründung einer Vorsorgestiftung ist in der Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1) festgelegt.
Vorsorgeeinrichtungen, die an der Durchführung der obligatorischen Versicherung teilnehmen wollen, müssen sich in das Register für die berufliche Vorsorge eintragen lassen und das Formular "Gesuch zur Registrierung" ausfüllen.