Jede Aufsichtsbehörde führt ein Verzeichnis der Einrichtungen, die sie beaufsichtigt.
- Das Register für die berufliche Vorsorge nach Artikel 48 BVG (am 23.9.24)
- Die Liste der nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen sowie der Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen (am 23.9.24)
Das Verzeichnis ist auf Basis der Daten erstellt, die der As-So zur Verfügung stehen.