• Überprüfung bzw. Genehmigung der rechtlichen Grundlagen einer Vorsorgeeinrichtung/Stiftung (Statuten/Urkundenentwurf/Errichtungsakt)
  • Prüfung bzw. Genehmigung der Aufsichtsunterstellung, der Änderungen von Statuten und Urkunden
  • Prüfung Genehmigung und Überwachung der rechtskonformen Durchführung von Fusionen, Vermögensübertragungen und Liquidationen von Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen
  • Prüfung und Sicherstellung der zweckkonformen Verwendung des Stiftungsvermögens und der gesetzeskonformen Geschäftsführung
  • Prüfung der statuten- bzw. gesetzeskonformen Zusammensetzung der Organe der Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen (einschliesslich der entsprechenden Eintragung im Handelsregister)
  • Treffen von Massnahmen zur Behebung von festgestellten Mängeln
  • Sich sicherstellen, dass, wenn eine Stiftung in Liquidation eintritt, diese korrekt durchgeführt wird und dass das Vermögen den Verwendungszweck gemäss Gesetz, Statuten und Beschlüsse des Stiftungsrates erhält
  • Korrekte Anwendung des Reglements über die BVG- und Stiftungsaufsicht